Langzeit-Lieferantenerklärung

Die Europäische Union hat mit vielen Ländern Abkommen über Zollvergünstigungen geschlossen (Präferenzabkommen). Die Waren müssen dabei bestimmte Ursprungsregeln erfüllen. Eine Lieferantenerklärung (einmalig) oder eine Langzeit-Lieferantenerklärung (für einen bestimmten Lieferzeitraum) erklärt den Ursprung der Waren und dient dem exportierenden Unternehmen als Nachweis für die Erfüllung des Präferenzabkommen. Die Erklärung wird ohne behördliche Mithilfe ausgestellt. Der Wortlaut der Erklärung ist jedoch genau festgelegt. Ein Muster finden Sie hier.

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