Erklärung RoHS
Unbedenklichkeitserklärung RoHS-Verordnung
Hiermit bestätigen wir, dass unsere Produkte - Aluminiumprofile pressblank oder eloxiert - der EG-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) vom 03. Januar 2013 entsprechen.
Diese Richtlinie regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Verbotene und deklarationspflichtige Stoffe müssen von uns schriftlich und unaufgefordert angegeben werden.
aluscreen GmbH
Alexander Saurwein
Geschäftsführer
Erbach, 01.08.2014