2 Min. Lesezeit • von Alexander Saurwein • am 26.10.2025
Die Europäische Union hat beschlossen, dass der CO2-Anteil in der ausgeatmeten Luft nicht mittels Masken, sondern über einen Berechnungsschlüssel ermittelt werden soll. Masken würden die Handlungsweise und Kommunikation der Menschen beeinträchtigen, so die offizielle Begründung. Bedauerlicherweise hatte man bereits einen umfangreichen Vertrag mit einem Maskenhersteller geschlossen, weshalb mit erheblichen Schadensersatzforderungen zu rechnen ist.

Eine einfache Pauschalabgabe oder ein Atemluft-Pass sind hingegen nicht vorgesehen. Stattdessen soll der Anteil mittels einer Formel berechnet werden, die sich aus Geschlecht, Alter, Gewicht und weiteren biologischen Parametern zusammensetzt. Ursula von der Leyen betont, dass diese Berechnungsmethode so verständlich wie möglich gestaltet werden soll – idealerweise nachvollziehbar für jedes Kind:


Die Kommission plant nun eine umfangreiche Werbekampagne zur Atemluftbesteuerung. Das Lied „Atemlos durch die Nacht" von Helene Fischer wurde ausgewählt – „Atemlos spart Kohle Dir" soll das CO2-Sparpotential der neuen Regelung bewerben.
Überdies wurde eine Kommission gegründet, die nach weiteren CO2-Besteuerungsmöglichkeiten forscht. Unter Beobachtung stehen derzeit Bestattungsverfahren – da Kremationen erhebliche CO2-Mengen erzeugen – sowie das Singen.
Wir dürfen gespannt sein, wohin diese Reise führt. Schließlich gibt es im Tierreich noch zahlreiche potenzielle Steuersünder: Kühe mit ihren Methanemissionen, Frösche beim Quaken und nicht zuletzt Fledermäuse, die nachts unterwegs sind. Die Kommission hat diese Aspekte bereits auf ihre Agenda gesetzt.
[SATIRE] – Dieser Artikel ist fiktiv und satirisch gemeint