1 Min. Lesezeit • von Alexander Saurwein • am 18.08.2025
Ab 1. Januar 2027 führt das Vereinigte Königreich den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein.
Kernpunkte:
1. Betroffene Sektoren: Aluminium, Zement, Stahl, Düngemittel, Wasserstoff (später evtl. Glas/Keramik).
2. Emissionen: Direkte (Scope 1) + indirekte (Scope 2: Strom, Wärme, Dampf, Kühlung).
3. Pflichten: Quartalsweise Meldung & Abgabe, erste Zahlung Mai 2028.
4. Freigrenze: < £50.000/Jahr = keine Pflicht.
5. Kompensation: Ausländische CO₂-Kosten werden angerechnet.
6. Standardwerte: Global pro Produkt (anders als EU mit länderspezifischen Daten).
Unterschiede zur EU:
UK berücksichtigt mehr indirekte Emissionen.
Freigrenze liegt höher (£50k statt 150 € pro Sendung).
Abgabe orientiert sich am UK-ETS, nicht am EU-ETS.
Der wesentliche Unterschied: Das UK-CBAM erfasst mehr indirekte Emissionen (Strom, Wärme, Dampf, Kühlung) und setzt eine Jahresfreigrenze von £50.000, während das EU-CBAM vor allem Strom berücksichtigt und nur eine Freigrenze von 150 € pro Sendung vorsieht – dadurch wird das UK-CBAM in der Regel teurer.
Empfehlung:
Unternehmen sollten Lieferketten prüfen, Emissionen dokumentieren und sich rechtzeitig registrieren, um Mehrkosten zu vermeiden.