1 Min. Lesezeit • von Alexander Saurwein • am 18.08.2025

UK-CBAM ab 2027: Das Wichtigste in Kürze

Ab 1. Januar 2027 führt das Vereinigte Königreich den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein.

UK CBAM

Kernpunkte:

1. Betroffene Sektoren: Aluminium, Zement, Stahl, Düngemittel, Wasserstoff (später evtl. Glas/Keramik).

2. Emissionen: Direkte (Scope 1) + indirekte (Scope 2: Strom, Wärme, Dampf, Kühlung).

3. Pflichten: Quartalsweise Meldung & Abgabe, erste Zahlung Mai 2028.

4. Freigrenze: < £50.000/Jahr = keine Pflicht.

5. Kompensation: Ausländische CO₂-Kosten werden angerechnet.

6. Standardwerte: Global pro Produkt (anders als EU mit länderspezifischen Daten).

Unterschiede zur EU:

UK berücksichtigt mehr indirekte Emissionen.

Freigrenze liegt höher (£50k statt 150 € pro Sendung).

Abgabe orientiert sich am UK-ETS, nicht am EU-ETS.

Der wesentliche Unterschied: Das UK-CBAM erfasst mehr indirekte Emissionen (Strom, Wärme, Dampf, Kühlung) und setzt eine Jahresfreigrenze von £50.000, während das EU-CBAM vor allem Strom berücksichtigt und nur eine Freigrenze von 150 € pro Sendung vorsieht – dadurch wird das UK-CBAM in der Regel teurer.

Empfehlung:

Unternehmen sollten Lieferketten prüfen, Emissionen dokumentieren und sich rechtzeitig registrieren, um Mehrkosten zu vermeiden.