Alle Produkte werden gekennzeichnet, um jederzeit prüfen zu können, ob sie freigegeben sind. Verantwortlich für die Festlegung der Kennzeichnung, ihre Anbringung und die Einhaltung der festgelegten Verfahren ist der Leiter der Produktion. Die Kennzeichnung stellt sicher, dass nur freigegebene Produkte weiterverarbeitet oder ausgeliefert werden.
Mitgeltende Unterlagen:
VA-82 Erstmusterprüfungen
VA-83 Qualitätsprüfungen