Erklärung RoHS

Unbedenklichkeitserklärung RoHS-Verordnung

Hiermit bestätigen wir, dass unsere Produkte – Aluminiumprofile pressblank oder eloxiert – der EG-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) vom 03. Januar 2013 entsprechen.

Diese Richtlinie regelt die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Verbotene und deklarationspflichtige Stoffe müssen von uns schriftlich und unaufgefordert angegeben werden.

aluscreen GmbH

Alexander Saurwein
Geschäftsführer

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