11 Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Werden Fehler an Produkten, an Produktionseinrichtungen, in Verfahrensabläufen oder sonstiger Art erkannt, z.B. auch Kundenbeschwerden, werden durch die Geschäftsleitung oder durch die Bereichsverantwortlichen angemessene Korrekturmaßnahmen veranlasst. Die Ursache des Fehlers wird soweit möglich ermittelt. Nach deren Beurteilung werden Vorbeugemaßnahmen eingeleitet, die ein Wiederauftreten verhindern. Die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen wird nach einer festgelegten Frist überprüft. Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen werden durch den Ausführenden dokumentiert.

Sind Korrekturmaßnahmen bei Unterlieferanten notwendig, wird analog verfahren. Der Zuständige leitet das Protokoll an den betroffenen Unterlieferanten weiter und fordert diesen zu einer entsprechenden Stellungnahme über die eingeleiteten Maßnahmen auf. Weiterhin werden aufgrund interner Audits Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen eingeleitet. Die ausgefüllten Protokolle werden an die Wareneingangsprüfung weitergeleitet. Diese überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen anhand der Qualität der zukünftig gelieferten Produkte.

Kundenbeanstandungen werden auf dem Formular KUNDENBEANSTANDUNG erfasst. Dieses erhält der für den Kunden zuständige Betreuer, der die notwendigen Maßnahmen einleitet. Über die Ergebnisse wird die Geschäftsleitung schriftlich informiert. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen gegenüber dem Kunden.

Mitgeltende Unterlagen:

FO-111 KUNDENBEANSTANDUNG

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