Hiermit werden Festlegungen getroffen, Fehler, die bei der Beschaffung von qualitätsrelevanten Produkten oder Dienstleistungen auftreten könnten, zu unterbinden.
Verantwortlich für die Zusammenstellung der Beschaffungsvorgaben, die Material- und Lieferantenauswahl ist der zuständige Einkäufer. Dieser ist die Schnittstelle zum Lieferanten. Die Beschaffungsvorgaben sind eindeutig definiert und soweit umfangreich, dass die geforderte Leistung oder das Material ausreichend spezifiziert ist. Die Lieferanten werden in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung ausgewählt. Die Auswahlkriterien stellen sicher, dass Lieferanten zur Erfüllung von Verträgen und den festgelegten Qualitätsanforderungen geeignet sind. Die wichtigsten Lieferanten werden einer jährlichen Beurteilung unterzogen.
Im Rahmen der Beschaffung wird als qualitätssichernde Maßnahme eine Wareneingangsprüfung durchgeführt, die den gesetzlichen Anspruch bezogen auf Gewährleistung sichert.
Mitgeltende Unterlagen:
VA-51 Lieferantenauswahl und –bewertung
VA-82 Erstmusterprüfungen
VA-83 Qualitätsprüfungen