Zielsetzung des Unternehmens ist eine gleichbleibende Güte bei den sich wiederholenden Aufträgen für Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. Dies wird bereits bei der ordentlichen Auftragsannahme und -bereitstellung umgesetzt, so dass für die Produktion alle relevanten Arbeitspapiere und -mittel zur Verfügung stehen. Zuständig für die Einhaltung der festgelegten Verfahren ist der Leiter der Produktion. Wo notwendig werden durch den Leiter der Produktion besondere Anweisungen erstellt. Die Entwicklung von neuen Arbeitsabläufen erfolgt über die Einführung neuer Produktionsmittel und -techniken. Die Einweisung und Schulung von Produktionspersonal erfolgt über Kap. 16 „Schulungen“. Zur Sicherstellung der Produktionsqualität werden Prüfungen durchgeführt. Diese sind in Kap. 8 „Prüfungen“ festgelegt.
Mitgeltende Unterlagen:
VA-82 Erstmusterprüfungen
VA-83 Qualitätsprüfungen
VA-161 Planung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen