Unsere Produkte – Aluminiumprofile – gelten im Sinne von REACH als Erzeugnisse.
In Bezug auf REACH entfällt die Registrierungspflicht für den Import von Erzeugnissen, wenn in den Produkten keine besonders besorgniserregenden Stoffe in Konzentrationen von über 0,1 Gewichtsprozent vorhanden sind und keine Freisetzung von Bestandteilen der Legierung in Mengen von über einer Tonne pro Jahr stattfindet.
Es besteht somit keine Registrierungspflicht für den Import unserer Produkte, da unsere Aluminiumprofile keine besonders besorgniserregenden Stoffe in Konzentrationen von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Weiterhin existiert keine Anwendung unserer Produkte, bei dem Bestandteile der Legierung absichtlich frei gesetzt werden.
aluscreen GmbH
Alexander Saurwein
Geschäftsführer