RoHS

RoH 2 (Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances) beschreibt eine Richtlinie der Europäischen Union über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die aktuelle Richtline RoHS 2 ist am 3. Januar 2013 in Kraft getreten. Ziel ist es, bei der Entsorgung von Elektronikgeräten die problematischen Bestandteile im Vorfeld zu vermeiden. Bei den Substanzen handelt es sich um Blei, Quecksilber, Cadmiumsechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE). Ganz vermeiden kann man diese Substanzen jedoch produktionstechnisch nicht, wodurch Grenzwerte festgelegt sind:
• maximal 0,01 Gewichtsprozent Cadmium
• maximal 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBD

Es gibt jedoch jede Menge Ausnahmen. Zum Beispiel Quecksilber in Kompaktleuchtstofflampen, Blei und Cadmium in optischen Gläsern oder Glasfiltern usw.

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