Aufgrund einer Risikoinformation der EU werden alle Importe von Stangen und Profilen aus Aluminium mit einer Sicherheitsleistung von 7,5% in Höhe des Drittlandzollsatzes belegt. Betroffen sind Warenverkehrsbescheinigungen von Direktimporten aus der Türkei. Sollte bei der weiteren Prüfung festgestellt werden, dass beim Import des Vormaterials Aluminium in die Türkei die Einfuhrsteuer des Rohmaterials nicht bezahlt worden ist, werden für die importierten Stangen und Profile 7,5% Zoll erhoben.
Hintergrund ist ein festgestellter Verstoß der Türkei gegen den Zollunionsvertrag durch zollbegünstigte Einfuhr von Rohaluminium.
Nach Rücksprache mit den Hauptzollamt konnte man uns bis dato. noch nichts genaueres sagen. Man empfahl uns die Amtsblätter genau zu verfolgen. Man teilte uns aber mit, dass die Frist zur Festsetzungsverjährung und zur Nachprüfung von Warenverkehrsbescheinigungen drei Jahre beträgt. Damit wären auch bereits eingeführte Waren rückwirkend betroffen. Wir werden Sie auf Laufenden halten.