Ab 1. Oktober sind nur noch Rechnungen mit Nettobeträgen auf die Lieferung von Aluminiumprofilen erlaubt

Die Umkehr der Umsatzsteuerschuld auf diverse Metallerzeugnissen auszuweiten hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Juli 2014 beschlossen. Der Leistungsempfänger muss somit die Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt abführen. Neben vielen metallischen Halbzeugen gehören hierzu auch Profile aus Aluminium. Und hier fängt die Schwierigkeit an. Ist das gelieferte Profil im umsatzsteuerrechtlichen Sinn ein Halbzeug oder ein Erzeugnis. Gerade bei Zeichnungsprofilen können hier unterschiedliche Beurteilungen vorliegen. Der Lieferant sieht es als Halbzeug und der Kunde als Erzeugnis. Hier sollte im Vorfeld mit Steuerberater und Kunde eine gemeinsame Vorgehensweise besprochen werden.

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